Naturen Schildlausfrei
von Celaflor
CELAFLOR® NATUREN® Schildlausfrei ist ein anwendungsfertiges Spritzmittel mit dem natürlichen Wirkstoff Rapsöl gegen saugende, besonders auch gegen schwer bekämpfbare Pflanzenschädlinge wie beispielsweise Schildläuse, Weiße Fliege, Blattläuse oder Spinnmilben an Zierpflanzen.
Anwendung | |
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für Gemüsekulturen, Obstkulturen, Zierpflanzen |
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gegen Schildläuse, Blattläuse, Wollläuse, Weiße Fliegen, Spinnmilben |
Artikel | Art.-Nr. | Preis | Menge |
* Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | |||
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Beschreibung
Anwendungszeitraum : | Januar - Dezember |
Bienengefährlich : | BN664 (B4) Nicht bienengefährlich |
Hersteller : | Celaflor (andere Artikel dieses Herstellers aufrufen) |
Siegel anzeigen : | ja |
Zulassungsnummer : | 4213-65 |
Ökozulassung : | ja |
Eigenschaften
- Anwendungsfertiges Sprühmittel mit natürlichem Wirkstoff
- Gegen alle schwer bekämpfbaren Schädlinge
- Mit natürlichem Rapsöl
- Keine Wartezeit
Anwendungszeitraum
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Gebrauchsanweisung
Vor Gebrauch schütteln. Bei Befall Pflanzen bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen, auch die Blattunterseiten. Behandlung gegebenenfalls nach 5 bis 7 Tagen wiederholen, maximal 3 Behandlungen je Anwendungsgebiet.
Verträglichkeit
Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Grundsätzlich darf CELAFLOR® Naturen® Schildlausfrei deshalb nicht in praller Sonne und/oder bei hohen Temperaturen (über 25 °C) angewendet werden. Blüten und junge Blätter können empfindlich reagieren, das Wachstum wird aber nicht nachhaltig gestört. Folgende Zierpflanzen nicht behandeln: Weihnachtsstern, Alpenveilchen, Kalanchoe, Efeu, Usambaraveilchen und Farne.
Warnhinweise
CELAFLOR® Naturen® Schildlausfrei besitzt keine nachhaltige Wirkung und muss deshalb bei Neubefall erneut angewandt werden. Abtropfende Spritzbrühe kann Ölflecken auf empfindlichen Oberflächen verursachen.
Wirkstoffe
17 g/l Rapsöl
Bienengefährlichkeit
BN664 (B4) Nicht bienengefährlich
Zulassungsnummer
4213-65Pflanzenschutzgesetz
Es handelt sich hierbei um ein Produkt, bei dem das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Anwendung finden muss.
Demnach darf dieses Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Weiterhin sind alle Hinweise in der Gebrauchsanweisung zu beachten.
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